Malerei gegen Stress & Co.

Olivier Gendebien (Belgium) // Ferrari 156 "Sharknose" // 1961 // Acrylic on canvas // 100 x 50 cm

 

Es mag über 30 Jahre her sein, dass ich das letzte Ma.l einen Pinsel in der Hand gehalten habe. Im Frühjahr 2016, gerade 52 Jahre jung geworden, meldete sich diese Lust auf Farbe, Leinwand und Pinsel zurück. Meine Leidenschaft für Motorsport erklärt manches favorisierte Motiv.

 

AMG-Mercedes Benz 300 SEL

alias "Rote Sau"

2016

Acryl auf Leinwand

Höhe/Breite 60 x 80 cm

 

Prince Bira from Siam driving his 1954 Maserati 250F in the 1954 French Grand Prix  

Acryl auf Leinwand 100 x 50 cm

THE McLAREN-YEARS

Ayrton Senna 

Acryl auf Leinwand

Höhe/Breite 120 x 40 cm

Juni 2016 

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THE McLAREN-YEARS II

Ayrton Senna - Acryl auf Leinwand

Höhe/Breite 40 x 50 cm: Mai 2016

François Cevert - Le Prince
Acrylfarben auf Leinwand

2016
Jean-Louis Glineur


 

 

HEROES

Cevert

Ickx

De Angelis

 

Tontrennung

Acryl auf Leinwand

120 x40 cm

Mai 2016

   

  Formula One

Vorbereitung für ein Acrylbild

auf Leinwand  - Mai 2016 

917 triple

Acryl auf Leinwand  

April 2016


 AUTOR WORT UND BILD

FOTOGRAFIE

ARTWORK

 

Hinweis: eine freie Benutzung gemäß § 24 UrhG liegt vor, wenn ein fremdes Werk nur als Anregung für das Schaffen des neuen Werkes benutzt wurde. Beide Werke haben einen deutlichen gestalterischen Abstand voneinander.  Als Richtlinie gilt: Das fremde Bild darf bei einer freien Benutzung lediglich als Anregung dienen. Ist ein solcher ausreichender Abstand gegeben und stellt das neue Werk eine persönliche geistige Schöpfung dar, die über das allgemein Übliche hinausgeht, dann ist das neue Werk mit einem eigenen Urheberrecht geschützt. Es steht damit rechtlich selbständig neben dem Original. Derjenige, der das neue Werk geschaffen hat, erwirbt ein eigenes, umfassendes Urheberrecht gemäß § 24 UrhG: „Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.“

Die Kunstfreiheit wird durch Art. 5 Absatz III GG gewährleistet: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."